Allgemeine Vertragsbedingungen für Veranstaltungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Bedingungen für durch die Checkmk GmbH („Checkmk“) durchgeführte Veranstaltungen und Trainings (insgesamt „Veranstaltungen“). Die AVB gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich hierauf verwiesen wird.

1.2 Die Leistungen von Checkmk umfassen jeweils die in der Veranstaltungsübersicht beschriebenen Bestandteile.

1.3 Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, kommt ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Zugang der Teilnahmebestätigung, spätestens aber mit der Teilnahme zustande.

1.4 Checkmk behält sich vor, für Veranstaltungen Hygienekonzepte und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vorzugeben, die über die jeweils geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften hinausgehen (z.B. „2G+“ im Rahmen der Corona-Pandemie). Der Kunde wird jeweils rechtzeitig über derartige Vorgaben informiert, z.B. über die Website der Veranstaltung.

1.5 Falls im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Reise- und Unterkunftsleistungen nicht Vertragsgegenstand; der Kunde ist hierfür selbst verantwortlich.

2. Stornierung durch den Kunden

2.1 Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, kann der Kunde die Teilnahme an Veranstaltungen gemäß den folgenden Bedingungen stornieren:

  • Eine Stornierung ist kostenlos, wenn der Kunde Checkmk mindestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung in Textform über den Stornierungswunsch informiert.
  • Bei einer Stornierung bis zu 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung fallen 50% der jeweiligen Entgelte für die Veranstaltung an.
  • Bei einer Stornierung weniger als 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung kann Checkmk 90% des jeweiligen Entgelts für die Veranstaltung fordern.

2.2 Im Einzelfall kann Checkmk anstelle einer Stornierung den Austausch eines Teilnehmers an einer gebuchten Veranstaltung durch den Kunden zulassen.

2.3 Bereits vorab gezahlte Entgelte werden entsprechend erstattet, gegebenenfalls anteilig.

3. Stornierungen und Änderungen durch Checkmk / Höhere Gewalt

3.1 Falls die vorgesehene Teilnehmerzahl bis spätestens 14 Tage vor einer Veranstaltung nicht erreicht wurde, kann Checkmk eine Veranstaltung stornieren.

3.2 Außerdem kann Checkmk Veranstaltungen aus wichtigem Grund kündigen (z.B. Erkrankung des Veranstaltungsleiters) oder wenn eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht oder nicht in sinnvoller Weise durchgeführt werden könnte (z.B. bei Krieg, Unruhen, Streiks, extremen Wettereignissen, wegen Pandemiegeschehens oder anderer Umstände außerhalb des Einflussbereiches der Parteien).

3.3 Bereits vorab gezahlte Entgelte werden entsprechend erstattet, gegebenenfalls anteilig.

3.4 Alternativ zu einer Kündigung gemäß Ziffer 3.2 kann Checkmk eine Präsenzveranstaltung auf ein digitales Format mit Fernteilnahme umstellen.

3.5 Checkmk kann geplante Veranstaltungsleiter gegen alternative Veranstaltungsleiter tauschen, soweit das für den Kunden nicht unzumutbar ist.

4. Vergütung und Rechnungsstellung

4.1 Entgelte sind im Vertrag ausgewiesen.

4.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe.

4.3 Rechnungen von Checkmk sind nach Erhalt sofort fällig und mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zu begleichen. Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgen Zahlungen per Banküberweisung.

4.4 Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Datenschutz

Die Parteien werden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben befolgen. Insbesondere wird Checkmk die Teilnehmer an Veranstaltungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informieren, z.B. bevor auf Veranstaltungen Bild- oder Filmmaterial erstellt wird.

6. Nutzungsrechte an Veranstaltungsmaterialien

Der Kunde erhält an den zugänglich gemachten Veranstaltungsmaterialien einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer eingeräumt. Es ist insbesondere nicht gestattet, die Veranstaltungsmaterialien – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer 6 gelten auch für die Bild- und Ton-Aufzeichnung der Veranstaltung durch Teilnehmer; diese sind nur mit vorheriger Zustimmung von Checkmk zulässig.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Checkmk haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht.

7.2 In den von Ziffer 7.1 erfassten Fällen ist die Haftung von Checkmk auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Für die von Ziffer 7.1 erfassten Fälle ist die Haftung von Checkmk der Höhe nach jedenfalls auf das jeweilige Entgelt für die Veranstaltung oder das Training beschränkt.

7.4 Außer in den Fällen der Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von Checkmk.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Der Vertrag einschließlich dieser AVB beinhaltet sämtliche Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand und ersetzt eventuell bestehende frühere Vereinbarungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, soweit Checkmk ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Checkmk in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen an den Kunden erbringt.

8.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AVB sind nur wirksam, wenn die entsprechende Erklärung seitens Checkmk mindestens in Textform erfolgt; dies gilt auch für eine Aufhebung des Textformerfordernisses.

8.3 Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

8.4 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.

8.5 Es gilt deutsches Recht, mit Ausnahme von dessen Regelungen über das anzuwendende Recht, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Die Geltung des UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

8.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages ist München, soweit gesetzlich zulässig. Checkmk bleibt vorbehalten, den Kunden auch an dessen Geschäftssitz klageweise in Anspruch zu nehmen.