Checkmk Endnutzer-Lizenzvereinbarung, Version 4.0
Stand: März 2026
A. Allgemeiner Teil
-
Regelungsgegenstand und Definitionen
- Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung einschließlich ihrer Anhänge, sowie alle in der
EULA per Verweis oder Hyperlink einbezogenen Dokumente regeln die Nutzung von Checkmk
Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) während der Subskriptionslaufzeit eines
gültigen Subskriptionsvertrages (
EULA
). EinSubskriptionsvertrag
bezeichnet den Vertrag - unter Einbeziehung dieser EULA - über die Überlassung von Checkmk Software (Self-Hosted) beziehungsweise die Bereitstellung von Checkmk Cloud (SaaS), den der Kunde entweder direkt mit dem Provider (Direktvertrieb
) oder mit einem autorisierten Partner (Partnervertrieb
) geschlossen hat. Die Checkmk Community Edition (Self-Hosted) ist vom Anwendungsbereich dieser EULA ausgenommen. - Diese EULA gilt für den Kunden ergänzend zum jeweiligen Subskriptionsvertrag.
- Ausschließlich im Falle des Partnervertriebs gelten ergänzend die Besonderen Bestimmungen für den Partnervertrieb in Teil B dieser EULA.
Checkmk Cloud (SaaS)
bezeichnet das Software-as-a-Service Angebot des Providers inklusive Checkmk OEM Support Leistungen mit den in der jeweiligen Checkmk Cloud Edition (SaaS) definierten Funktionalitäten und Merkmalen, das der Kunde gemäß dem Subskriptionsvertrag lizenziert hat, wie im Handbuch Cloud (SaaS) näher beschrieben und von Zeit zu Zeit aktualisiert.Checkmk Cloud Edition (SaaS)
umfasst die aktuellen und künftigen Varianten von Checkmk Cloud (SaaS), die sich durch Produktfunktionalität oder Funktionseinschränkungen, Leistungs- und Leistungsgrenzen und/oder unterschiedliche Checkmk Cloud (SaaS) Angebote unterscheiden können. Diese Varianten werden - sofern vorhanden - unter der jeweils aktuellen Preis- und Produktübersicht des Providers (verfügbar und abrufbar unter https://checkmk.com/de/preise) und dem Handbuch Cloud (SaaS) näher beschrieben.Checkmk Data Backend
bezeichnet die zentrale Data Repository- und Speicherarchitektur des Providers (derzeit in Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) alsMetric Backend
bezeichnet), die zur Speicherung und Verarbeitung von Telemetrie- und Beobachtungsdaten verwendet wird, unabhängig von der zugrunde liegenden Datenbanktechnologie.Checkmk Edition
meint die Checkmk Software Edition (Self-Hosted) und/oder Checkmk Cloud Edition (SaaS).Checkmk-Instanz
bezeichnet eine lauffähige Installation der Checkmk Software (Self-Hosted) auf einem physischen oder virtuellen System (auch ‚Site' genannt).Checkmk Software (Self-Hosted)
bezeichnet das self-hosted Angebot des Providers inklusive Checkmk OEM Support Leistungen mit den in der jeweiligen Checkmk Software Edition (Self-Hosted) definierten Funktionalitäten und Merkmalen, das der Kunde gemäß dem Subskriptionsvertrag lizenziert hat, wie im Handbuch Software (Self-Hosted) näher beschrieben und von Zeit zu Zeit aktualisiert.Checkmk Software Edition (Self-Hosted)
umfasst, abweichend von den Bestimmungen der AVB, die aktuellen Varianten Checkmk Pro und Checkmk Ultimate sowie künftigen kostenpflichtigen Varianten von Checkmk Software (Self-Hosted), die sich durch Produktfunktionalität oder Funktionseinschränkungen, Leistungs- und Leistungsgrenzen und/oder unterschiedliche Checkmk Software (Self-Hosted) Angebote unterscheiden können. Diese Varianten werden - sofern vorhanden - unter der jeweils aktuellen Preis- und Produktübersicht des Providers (verfügbar und abrufbar unter https://checkmk.com/de/preise) und im Handbuch Software (Self-Hosted) näher beschrieben.Endnutzer
bezeichnet jede Person, die vom Kunden autorisiert ist, direkt oder indirekt auf Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zuzugreifen und diese a) für die internen Geschäftszwecke des Kunden oder b) soweit im Subskriptionsvertrag ausdrücklich vereinbart, auch im Rahmen einer Konzernlizenz für Zwecke Verbundener Unternehmen beziehungsweise im Rahmen einer Managed-Services-Nutzung für Zwecke Dritter zu nutzen. Dies umfasst Mitarbeitende des Kunden, Auftragnehmer, Vertreter oder andere Dritte, die im Namen des Kunden in Übereinstimmung mit dem Subskriptionsvertrag und der EULA handeln.Handbuch
bezeichnet das Handbuch Software (Self-Hosted) sowie das Handbuch Cloud (SaaS). Handbuch bezeichnet die vom Provider veröffentlichte Produktinformation, die Eigenschaften von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) beschreibt und Konfigurations-, Integrations- und Administrationsrichtlinien umfasst, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Für jede Version von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) ist nur die Dokumentation gültig, die sich auf diese Version bezieht.Handbuch Cloud (SaaS)
meint die jeweils aktuellste Version der Dokumentation für Checkmk Cloud (SaaS) und ist verfügbar und abrufbar unter https://docs.checkmk.com/saas/de.Handbuch Software (Self-Hosted)
meint die jeweils aktuellste Version der Dokumentation für Checkmk Software (Self-Hosted). und ist verfügbar und abrufbar unter https://docs.checkmk.com/de.Hersteller
meint die Checkmk GmbH, Kellerstraße 27, 81667 München, Deutschland (Checkmk GmbH
).KI
bedeutet KI-Systeme und/oder KI-basierte Modelle. Ein KI-System ist ein System, das unter die Definition vonKI-System
im Sinne der KI-Verordnung fällt und bis zu einem gewissen Grad autonom funktioniert (z. B. selbst entscheidet, lernt oder sich entwickelt) und KI-Output erzeugt, einschließlich generativer KI-Systeme und KI-Systeme für allgemeine Zwecke im Sinne der KI-Verordnung. Ein generatives KI-System ist ein KI-System, das dazu bestimmt ist, Texte, Bilder, Audio-, Video- und andere ähnliche Inhalte zu erzeugen. Ein universelles KI-System ist ein KI-System, das in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt und an diese angepasst werden kann, für die das KI-System nicht speziell entwickelt wurde. Ein KI-basiertes Modell, wie es in der KI-Verordnung definiert ist, bezieht sich auf ein KI-Modell, das auf der Grundlage umfangreicher Daten trainiert wurde, für verschiedene KI-Ausgaben konzipiert ist und an eine breite Palette unterschiedlicher Aufgaben angepasst werden kann (z. B. große Sprachmodelle). Andere Anwendungen des maschinellen Lernens fallen nicht unter die Definition von KI-Systemen, es sei denn, sie werden von den Bestimmungen der KI-Verordnung erfasst.KI-Output
bezeichnet die von der KI erzeugten Ergebnisse, z. B. Texte, Bilder, Videos, Codes, Tests, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen.KI-Verordnung
bezeichnet die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), die am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.KI-Vorschriften
bezeichnet die KI-Verordnung und andere Rechtsakte über künstliche Intelligenz, unabhängig von ihrer Rechtsprechung.Kunde
bezeichnet die natürliche oder juristische Person, öffentliche Stelle oder Behörde, die im Subskriptionsvertrag als Kunde aufgeführt ist.Lizenzierte Services
bezeichnet die im Subskriptionsvertrag definierte Anzahl an Services, die mit Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) überwacht werden können. EinService
besteht aus mindestens einem überwachten Datenpunkt, z.B. der CPU-Auslastung eines bestimmten Geräts. Ein überwachtes Gerät kann daher viele überwachte Services in der Checkmk Software (Self-Hosted) oder in Checkmk Cloud (SaaS) erzeugen.Lizenzierte Synthetic Tests
bezeichnet die im Subskriptionsvertrag für Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS), soweit verfügbar, definierte Anzahl an Synthetic Tests und Keywords, für die das Add-On Checkmk Synthetic Monitoring genutzt werden darf. EinSynthetic Test
ist ein automatisiertes Verfahren zur Überwachung der Verfügbarkeit, Performance und Funktionalität einer Applikation aus Endanwendersicht, das sich aus einer Abfolge vonKeywords
zusammensetzt, wobei jedes Keyword eine spezifische funktionale Interaktion – wie etwa einen Klick oder eine Texteingabe – definieren kann.Lizenzierte Custom Metrics
bezeichnet die im Subskriptionsvertrag für Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS), soweit verfügbar, definierte Anzahl an Custom Metrics, für die das Add-On Telemetry genutzt werden darf.Custom Metrics
are defined as any data series stored in the Checkmk Data Backend.ntop-Integration
ermöglicht die Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) in Verbindung mit der kommerziellen Version der ntopng-Software, die separat von Drittanbietern lizenziert werden muss.Provider
bezeichnet den in Ziffer 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Kunden der Checkmk GmbH und Checkmk, Inc. (AVB
) genannten Vertragspartner. Die AVB sind unter Teil A des folgenden Links verfügbar und abrufbar: https://checkmk.com/de/legal/vertragsbedingungen.Service-generierte Daten
bezeichnet die Telemetriedaten, Metadaten und analytischen Daten, die von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) und ihren jeweiligen Umgebungen generiert werden. Dies schließt Daten zur Nutzung, Leistung und Konfiguration der Software (z.B. verwendete Plug-ins) sowie ggf. KI-Output ein.Subskriptionsgebühren
bezeichnet den im Subskriptionsvertrag angegebenen Preis in der angegebenen Währung.Subskriptionslaufzeit
bezeichnet den Zeitraum des im Subskriptionsvertrag angegebenen Startdatums bis zum Enddatum und beträgt zwölf (12) Monate, sofern nicht anderweitig im Subskriptionsvertrag geregelt.Synthetic Monitoring
bezeichnet ein Add-on, das die Möglichkeit bietet, Anwendungen aus der Endnutzerperspektive zu überwachen. Die Lizenzierung des Add-ons erfolgt gemäß der EULA für die im Subskriptionsvertrag angegebene Anzahl an Lizenzierten Synthetic Tests.Verbundenes Unternehmen
bedeutet jedes Unternehmen, das eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Kontrolle im Sinne dieser Definition bedeutet, dass mehr als fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Anteile an einem Unternehmen gehalten werden oder die Befugnis, die Geschäftsführung und die Strategie eines Unternehmens zu bestimmen.virt1
bezeichnet eine separate Software, die die GUI-gestützte Installation einer Checkmk Software Edition (Self-Hosted) in einer virtuellen Umgebung ermöglicht.
- Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung einschließlich ihrer Anhänge, sowie alle in der
EULA per Verweis oder Hyperlink einbezogenen Dokumente regeln die Nutzung von Checkmk
Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) während der Subskriptionslaufzeit eines
gültigen Subskriptionsvertrages (
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Lizenzumfang und Bereitstellung; Nutzungs- und Eigentumsrechte
- Lizenzumfang. Der Lizenzumfang bestimmt sich nach der im Subskriptionsvertrag spezifizierten Checkmk Software Edition (Self-Hosted) beziehungsweise Checkmk Cloud Edition (SaaS), vorbehaltlich der Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Subskriptionsvertrag.
- Bereitstellung
- Checkmk Software (Self-Hosted) wird ausschließlich elektronisch zum Download zur Verfügung gestellt und ist vom Kunden selbst zu installieren.
- Checkmk Cloud (SaaS) wird vom Provider in einem Rechenzentrum für den Zugang und die Nutzung durch den Kunden bereitgestellt. Checkmk Cloud (SaaS) gilt als zugriffs- und nutzungsbereit bereitgestellt, sobald der Provider dem Kunden funktionsfähige Zugangsdaten mitgeteilt hat. Maßgeblicher Leistungserbringungspunkt für Checkmk Cloud (SaaS) ist der Routerausgang des vom Provider genutzten Rechenzentrums. Der Provider haftet nicht für Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, Telekommunikationsnetzen oder anderen Netzen nach diesem Leistungserbringungspunkt. Der Anschluss des Kunden an Telekommunikationsnetze, die Aufrechterhaltung des Netzanschlusses sowie die Beschaffung und Bereitstellung der vom Kunden benötigten Hard- und Software liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Weitere technische Einzelheiten sind im Handbuch Cloud (SaaS) aufgeführt.
- Nutzungsrechte
- Allgemeines.
- Checkmk Software (Self-Hosted). Der Provider räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und nicht unterlizenzierbare (mit Ausnahme der Ziffer 3 - Konzernlizenz und Managed-Services-Nutzung) Recht ein, die im Subskriptionsvertrag aufgeführte Checkmk Software Edition (Self-Hosted) während der Subskriptionslaufzeit nach Maßgabe dieser EULA in dem im Subskriptionsvertrag definierten Umfang zu nutzen, insbesondere sie auf beliebig vielen Systemen zu installieren und beliebig viele Checkmk-Instanzen auf solchen Systemen zu erzeugen. Die Erzeugung von Checkmk-Instanzen ist nur auf Systemen (einschließlich externer Systeme, wie z.B. Cloud-Dienste) gestattet, welche sich im Eigentum des Kunden befinden oder dem Kunden zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind.
- Checkmk Cloud (SaaS). Der Provider gewährt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und nicht unterlizenzierbare (mit Ausnahme der Ziffer 3 - Konzernlizenz und Managed-Services-Nutzung) Recht, auf die im Subskriptionsvertrag aufgeführte Checkmk Cloud Edition (SaaS) während der Subskriptionslaufzeit nach Maßgabe dieser EULA in dem im Subskriptionsvertrag definierten Umfang zuzugreifen und diese zu nutzen.
- Lizenzierte Services. Das Nutzungsrecht für Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) wird eingeräumt für die im Subskriptionsvertrag festgelegte Anzahl an Lizenzierten Services. Gleiches gilt für das virt1 Add-On. Die Anzahl an überwachten Services darf die Anzahl der Lizenzierten Services nicht übersteigen. Für Checkmk Software (Self-Hosted) gilt zusätzlich: Services, die nur von Test-Instanzen überwacht werden, d.h. von Checkmk-Instanzen, welche ausschließlich für Testzwecke betrieben werden, werden für die Berechnung der Anzahl an überwachten Services nicht mitgezählt. Wird ein bestimmter Service von mehreren Checkmk-Instanzen gleichzeitig überwacht, um eine serverseitige Redundanz (z.B. Betrieb eines Active-Active Setup) sicherzustellen oder eine Testumgebung zu betreiben, so wird dieser nur einmal gezählt. Alle so berechneten Services des Kunden, seiner Verbundenen Unternehmen und von Managed-Services-Kunden sind zu addieren. Darüber hinaus gilt für die Berechnung der Anzahl der Lizenzierten Services die entsprechende Beschreibung im Checkmk User Guide Software (Self-Hosted). Mit allen Checkmk-Instanzen darf insgesamt höchstens die Anzahl an Services überwacht werden, die der Anzahl an Lizenzierten Services entspricht.
- Lizenzierte Synthetic Tests (nur für Checkmk Software (Self-Hosted)). Für Checkmk
Synthetic Monitoring ist das Nutzungsrecht beschränkt auf die im Subskriptionsvertrag
festgelegte Anzahl an Lizenzierten Synthetic Tests und Keywords. Für die Berechnung der
Anzahl an Synthetic Tests gilt Ziffer 2.3.2 entsprechend, sowie die entsprechende Beschreibung
im Handbuch Software (Self-Hosted). Wenn der Subskriptionsvertrag Checkmk Synthetic
Monitoring nicht umfasst, ist für alle Checkmk-Instanzen dieses Subskriptionsvertrages die
Nutzung von insgesamt bis zu drei (3) Synthetic Tests gestattet (
Free Tier
). Bei Überschreitung des Free Tier ohne entsprechende Freischaltung kann die Funktionalität von Checkmk Synthetic Monitoring insgesamt eingeschränkt werden. - Lizenzierte Custom Metrics. Für das Add-On Telemetry ist das Nutzungsrecht
beschränkt auf die im Subskriptionsvertrag festgelegte Anzahl an Lizenzierten Custom Metrics.
- Checkmk Software (Self-Hosted). Für die Berechnung der Anzahl an Custom Metrics im Rahmen von Checkmk Software (Self-Hosted) gilt Ziffer 2.3.2 entsprechend sowie die entsprechende Beschreibung im Handbuch Software (Self-Hosted).
- Checkmk Cloud (SaaS). Die Berechnung der Anzahl von überwachten Custom Metrics
(Telemetry) für Checkmk Cloud (SaaS) ist im Handbuch Cloud (SaaS) geregelt. Der
Kunde a) darf die im Subskriptionsvertrag aufgeführte Anzahl Lizenzierter Custom
Metrics nicht überschreiten, b) muss bei der Übertragung von Custom Metrics an das
Checkmk Data Backend eine Datenübertragungsfrequenz von höchstens einmal
alle 15 Sekunden einhalten und c) darf die Funktion Queries nicht übermäßig nutzen,
d.h. er darf die durchschnittliche Query-Nutzung durch Kunden mit ähnlicher
Subskriptionsgröße nicht um mehr als das Fünffache überschreiten.
Query
/Queries
werden definiert als ein oder mehrere Custom Metrics, die ein Kunde in einer Anfrage vom Checkmk Data Backend an seine Checkmk Cloud (SaaS) Standorte zur Weiterverarbeitung zu übertragen beabsichtigt (z.B. für Dashboards oder API Calls). Für den Fall, dass der Kunde die im Subskriptionsvertrag aufgeführte Anzahl Lizenzierter Custom Metrics Serien nicht einhält und/oder gegen die Datenübertragungsfrequenz von höchstens einmal alle 15 Sekunden verstößt und/oder übermäßig Queries nutzt, behält sich der Provider das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Eingang aller Daten beim Checkmk Data Backend auszusetzen und alle Queries zu blockieren. Der Provider speichert die Custom Metrics für den in der aktuellen Version des Checkmk User Guide Cloud (SaaS) genannten Zeitraum.
- Integriertes Monitoring (nur für Checkmk Software (Self-Hosted)). Die gemeinsame
Darstellung von überwachten Services oder Synthetic Tests verschiedener Checkmk-Instanzen
in einer Ansicht oder die gemeinsame Konfiguration verschiedener Checkmk-Instanzen, sei es
über Funktionen von Checkmk Software (Self-Hosted) oder über Zugriff auf Schnittstellen von
Checkmk Software (Self-Hosted), (
Integriertes Monitoring
) ist nur gestattet auf der Grundlage eines einzigen Subskriptionsvertrags, der alle in das Integrierte Monitoring einbezogenen Checkmk-Instanzen, Services und Synthetic Tests abdeckt. Mehrere Subskriptionsverträge derselben Checkmk Software Edition (Self-Hosted) oder verschiedener Checkmk Software Editionen (Self-Hosted) dürfen nicht für ein Integriertes Monitoring kombiniert werden. Die Einbeziehung von Checkmk-Instanzen im Lizenzstatus 'Free' und von Instanzen von Checkmk Community in ein Integriertes Monitoring ist nicht gestattet. Bei lizenzwidrig einbezogenen Instanzen werden die überwachten Services bzw. Synthetic Tests für die Berechnung gemäß Ziffer 2.3.2 bzw. 2.3.3 hinzugezählt. - Die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte gelten für eigene Angestellte des Kunden ebenso wie für Mitarbeiter des Kunden ohne Angestelltenstatus (z.B. freie Mitarbeiter oder Zeitarbeitskräfte) und Dienstleister, die Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) im Rahmen ihres Auftrags für Geschäftszwecke des Kunden nutzen. Außer bei Subskriptionsverträgen ohne Konzernlizenz und Managed-Services-Nutzung (Ziffer 3) gilt dasselbe auch für Angestellte, sonstige Mitarbeiter und Dienstleister von Verbundenen Unternehmen des Kunden. Der Kunde wird die Einhaltung dieser EULA durch alle eigenen Nutzer sowie, soweit anwendbar gemäß Ziffer 3, durch Nutzer seiner Verbundenen Unternehmen und Managed-Services-Kunden sicherstellen. Der Kunde haftet für Verletzungen dieser EULA durch seine eigenen Nutzer sowie, soweit anwendbar gemäß Ziffer 3, Nutzer seiner Verbundenen Unternehmen und Managed-Services-Kunden wie für eigenes Verschulden.
- Allgemeines.
-
Konzernlizenz und Managed-Services-Nutzung; Verbot des Weitervertriebs
- Allgemeines. Sofern im Subskriptionsvertrag explizit vereinbart, ist der Kunde
berechtigt, die jeweilige Checkmk Software Edition (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud Edition
(SaaS) a) zugunsten von Verbundenen Unternehmen zu nutzen (
Konzernlizenz
), und/oder b) für Geschäftszwecke Dritter zu nutzen (Managed-Services-Nutzung
).- Konzernlizenz. Das Nutzungsrecht einer Konzernlizenz a) ist auf die im Subskriptionsvertrag festgelegte vertragsgemäße Nutzung beschränkt; b) darf weder ganz noch teilweise ausgeübt werden, um die im Subskriptionsvertrag geregelten Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen zu umgehen; und c) das Verbundene Unternehmen des Kunden muss alle für den Kunden geltenden Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen einhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Verbundenen Unternehmen bei der Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) die Bedingungen des Subskriptionsvertrages einhalten.
- Managed-Services-Nutzung. Im Zusammenhang mit einer Managed-Services-Nutzung
darf die jeweilige Checkmk Software Edition (Self-Hosted) auch auf Systemen der
Managed-Services-Kunden installiert beziehungsweise die jeweilige Checkmk Cloud Edition
(SaaS) auch auf Systemen der Managed-Services-Kunden zur Nutzung bereitgestellt werden
und Managed-Services-Kunden dürfen zur passiven Nutzung berechtigt werden. Passive
Nutzung bedeutet Lesezugriff auf die Web-Oberfläche von Checkmk Software (Self-Hosted)
und Checkmk Cloud (SaaS) zum Abruf von Informationen und Berichten sowie die Möglichkeit,
Wartungszeiten zu setzen und Probleme zu quittieren. Zur aktiven Nutzung, insbesondere zur
Vornahme von Konfigurationsänderungen, sind Managed-Services-Kunden nicht berechtigt. Die
Bereitstellung von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS)
as-a-Service
zur Nutzung durch Dritte als eigenständige Hauptleistung ist nicht gestattet.
- Beschränkungen. Für Subskriptionsverträge von Checkmk Software (Self-Hosted)
ohne Konzernlizenz oder Managed-Services-Nutzung ist das Nutzungsrecht wie folgt
beschränkt:
- Ohne Konzernlizenz ist nutzungsberechtigt nur die rechtliche Einheit, die im Subskriptionsvertrag als Kunde aufgeführt ist, nicht jedoch deren Verbundene Unternehmen.
- Ohne Managed-Services-Nutzung ist die Nutzung beschränkt auf Geschäftszwecke des Kunden und seiner Verbundenen Unternehmen. Die Nutzung für Geschäftszwecke von Dritten, welche keine Verbundenen Unternehmen sind, ist nicht gestattet.
- Der Kunde ist berechtigt, Systeme von Verbundenen Unternehmen über Agenten oder Schnittstellen (z.B. SNMP) zu überwachen, die Erzeugung von Checkmk-Instanzen auf Systemen, welche sich im Eigentum eines Verbundenen Unternehmens befinden oder diesem zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, ist jedoch nicht gestattet. Solange in Summe weniger als 10% der Lizenzierten Services von solchen Checkmk-Instanzen überwacht werden, wird dies jedoch im Rahmen unserer Fair Use Policy toleriert.
- Verbot des Weitervertriebs. Sofern nicht ausdrücklich im Rahmen einer Managed-Services-Nutzung vereinbart, ist es dem Kunden untersagt, Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) dazu zu nutzen, Dienstleistungen für Dritte zu erbringen (z. B. als Managed Service Provider) oder die Leistungen anderweitig kommerziell zu verwerten. Im Fall eines Verstoßes behält sich der Provider das Recht vor, eine Nutzung zu untersagen.
- Allgemeines. Sofern im Subskriptionsvertrag explizit vereinbart, ist der Kunde
berechtigt, die jeweilige Checkmk Software Edition (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud Edition
(SaaS) a) zugunsten von Verbundenen Unternehmen zu nutzen (
-
Technologien von Drittanbietern; Open-Source-Komponenten
- Technologie von Drittanbietern. Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud
(SaaS) kann Technologie Dritter (einschließlich Open Source-Software Dritter) enthalten, die
dem Kunden als Teil von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zur
Verfügung gestellt wird (
Separat lizenzierte Technologie Dritter
) und für die separate Lizenzbedingungen gelten (Separate Bedingungen
). Der Provider stellt sicher, dass er alle Separat lizenzierten Technologien Dritter in Übereinstimmung mit den jeweiligen Separaten Bedingungen nutzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Separaten Bedingungen einzuhalten. Auf Verlangen des Kunden stellt der Provider dem Kunden alle relevanten Separaten Bedingungen zur Verfügung. - Open-Source-Komponenten.
- Checkmk Software (Self-Hosted) beziehungsweise Checkmk Cloud (SaaS) beinhaltet
Komponenten, die als Open Source Software lizenziert sind (
Open-Source-Komponenten
). Open-Source-Komponenten sind in einer README-Datei oder einer ähnlichen Datei in Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk (Cloud) mit den jeweils einschlägigen Lizenztexten aufgelistet. Für Open-Source-Komponenten gelten die Bestimmungen der jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenz vorrangig. - Der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen sind berechtigt, die Open-Source-Komponenten ebenfalls in dem in Ziffern 2 und 3 beschriebenen Umfang zu nutzen. Darüber hinaus ist eine Nutzung gemäß den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenzen möglich.
- Checkmk Software (Self-Hosted) beziehungsweise Checkmk Cloud (SaaS) beinhaltet
Komponenten, die als Open Source Software lizenziert sind (
- Technologie von Drittanbietern. Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud
(SaaS) kann Technologie Dritter (einschließlich Open Source-Software Dritter) enthalten, die
dem Kunden als Teil von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zur
Verfügung gestellt wird (
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Lizenzprüfung; Nutzungs-Audits und -Berichte
- Lizenzprüfung für Checkmk Software (Self-Hosted). Nach Inkrafttreten des
Subskriptionsvertrages muss der Kunde unverzüglich die Lizenzprüfung seiner Installation von
Checkmk Software (Self-Hosted) durchführen, wie nachstehend und im Detail im Checkmk User
Guide Software (Self-Hosted) beschrieben (
Lizenzprüfung Checkmk Software (Self-Hosted)
). Checkmk Software (Self-Hosted) bleibt im Trial-Modus, bis der Kunde die Lizenzprüfung abgeschlossen hat. Die Lizenzprüfung kann für jede Checkmk-Instanz erforderlich sein.
Wenn in Checkmk Software (Self-Hosted) ein automatischer Online-Lizenzprüfungsmechanismus vorhanden ist, ist der Kunde verpflichtet, diese Online-Lizenzprüfung zu aktivieren, was auch die regelmäßige Übermittlung der Lizenznutzungsberichte mit dem in Ziffer 5.3 aufgeführten Inhalt auslöst.
Der Kunde kann aus Gründen der Datensicherheit eine Offline-Lizenzprüfung verlangen. Die Offline-Lizenzprüfung muss nicht nur nach Inkrafttreten des Subskriptionsvertrages wie vorstehend beschrieben ausgelöst werden, sondern zusätzlich einmal jährlich, spätestens sechs Wochen vor dem Ende des jährlichen Subskriptionszeitraums. Dabei sind auch die Lizenznutzungsberichte zu übermitteln. Der Provider behält sich zudem das Recht vor, jederzeit während der Subskriptionslaufzeit direkt bei einem Kunden die Lizenznutzungsberichte anzufordern. Der Kunde hat diese dann innerhalb von 10 Arbeitstagen zu übermitteln. - Lizenzaktivierung für Checkmk Cloud (SaaS). Nach Inkrafttreten des
Subskriptionsvertrages muss der Kunde unverzüglich die Lizenzaktivierung vornehmen, wie im
User Guide Cloud (SaaS) im Detail beschrieben (
Lizenzaktivierung Checkmk Cloud (SaaS)
). Checkmk Cloud (SaaS) bleibt im Trial-Modus, bis der Kunde die Lizenzaktivierung abgeschlossen hat. - Nutzungs-Audit und -Berichte. Der Kunde hat dem Provider jederzeit auf dessen Aufforderung Informationen über Folgendes zu übermitteln: a) die Anzahl der überwachten Services und, b) soweit anwendbar, die Anzahl der Synthetic Tests und Custom Metrics sowie über die Nutzung des virt1 Add-On und der ntop Integration und c) sämtliche ähnlichen Informationen, die im Handbuch Software (Self-Hosted) und im Handbuch Cloud (SaaS) im Detail beschrieben sind. Sobald der Kunde eine Lizenzaktivierung für Checkmk Cloud (SaaS) (vorstehend unter Ziffer 5.2 beschrieben) bzw. eine Online-Lizenzprüfung für Checkmk Software (Self-Hosted) (vorstehend unter Ziffer 5.1 beschrieben) durchgeführt hat, übermittelt Checkmk Software (Self-Hosted) bzw. Checkmk Cloud (SaaS) regelmäßig Lizenznutzungsberichte mit dem in dieser Ziffer 5.3. ausgeführten Inhalt.
- Lizenzprüfung für Checkmk Software (Self-Hosted). Nach Inkrafttreten des
Subskriptionsvertrages muss der Kunde unverzüglich die Lizenzprüfung seiner Installation von
Checkmk Software (Self-Hosted) durchführen, wie nachstehend und im Detail im Checkmk User
Guide Software (Self-Hosted) beschrieben (
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Bearbeitungsrecht
- Für Dateien, die gemäß ihrem Dateiheader unter einer Open-Source-Lizenz lizenziert sind, ergibt sich das Bearbeitungsrecht ausschließlich aus der jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenz.
- Im Übrigen besteht ein Recht zur Bearbeitung nur für Checkmk Software (Self-Hosted)
nach Maßgabe der folgenden Ziffern 6.2.1 und 6.2.2. Dieses Bearbeitungsrecht richtet sich nach
der Lizenz, die auf die jeweilige Datei oder Komponente anwendbar ist. Für Dateien, die im
Quellcode ausgeliefert werden, und die gemäß ihrem Dateiheader unter der 'Checkmk
Enterprise License' lizenziert sind, räumt der Provider dem Kunden und seinen Verbundenen
Unternehmen das Recht ein, diese Dateien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu
bearbeiten.
- Urheberrechts- oder Lizenzvermerke dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden, sondern sind in die bearbeitete Fassung zu übernehmen. Bearbeitungen, welche geeignet sind, technische Programmschutzmechanismen zu beseitigen oder zu umgehen, Zugriff auf Funktionen von Checkmk Software (Self-Hosted) zu erlangen, für die kein Nutzungsrecht besteht, oder die Überprüfung der Einhaltung von Lizenzbedingungen und Nutzungsbeschränkungen zu beeinträchtigen oder zu verhindern, sind ausdrücklich untersagt. Für die bearbeiteten Dateien gelten ebenfalls die Beschränkungen dieser EULA, die auch für die ursprüngliche Checkmk Software Edition (Self-Hosted) gelten. Mit Ablauf des Subskriptionsvertrages endet auch das Recht, die bearbeiteten Dateien zu nutzen.
- Das Bearbeitungsrecht besteht nicht für solche Dateien, die nur im Binärcode
ausgeliefert werden, insbesondere nicht für den Checkmk Micro Core, es sei denn, eine
Umarbeitung ist nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zwingend erlaubt. Dem
Kunden ist es nicht gestattet, Dateien, die nur im Binärcode ausgeliefert werden,
zurückzuentwickeln bzw. zu dekompilieren, soweit dies nicht nach den Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes zwingend erlaubt ist. Soweit der Kunde von seinen gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen möchte, da dies unerlässlich ist, um die Interoperabilität zu einem
unabhängig geschaffenen Computerprogramm herzustellen, hat der Kunde vor einer solchen
Maßnahme die benötigte Schnittstelleninformation oder andere Information beim Provider
schriftlich nachzufragen und dem Provider angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben, diese Information so bereitzustellen, dass die berechtigten Interessen des Providers gewahrt werden.
Darüber hinaus ist der Kunde jedoch berechtigt, Checkmk Software (Self-Hosted), die mit unter
der GNU Lesser General Public License (
LGPL
) lizenzierten Programmbibliotheken verlinkt sind, zu analysieren und zurückzuentwickeln, um die unter der LGPL lizenzierten Programmbibliotheken bearbeiten und Fehler der Checkmk Software (Self-Hosted) beheben zu können. Eine Weitergabe der dadurch gewonnenen Informationen an Dritte ist nicht gestattet.
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Verwendungszweck und Pflichten des Kunden
- Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) sind für die Überwachung von IT-Systemen, Geräten und Anwendungen in Rechenzentrums- und Cloud-Umgebungen konzipiert. Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) sind nicht dazu bestimmt, IT-Systeme, Geräte und Anwendungen zu überwachen, deren Ausfall zu Schäden an Leib und Leben oder zu exorbitanten finanziellen Verlusten führen kann. Der Kunde hat bei der Einrichtung des Überwachungssystems entsprechend der Kritikalität der zu überwachenden Systeme geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine zuverlässige Überwachung zu gewährleisten und die Auswirkungen möglicher Ausfälle zu minimieren.
- Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) können zur Durchführung automatisierter Aktionen verwendet werden. Automatisierte Aktionen können schwerwiegende (technische) Probleme verursachen, einschließlich Systemausfälle. Beim Einrichten und/oder Skripten solcher Aktionen muss der Kunde daher die größtmögliche Sorgfalt walten lassen, um die möglichen Auswirkungen automatisierter Aktionen zu begrenzen.
- Nutzung und Betrieb von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der Kunde ist zur regelmäßigen (mindestens täglichen) Sicherung von Daten, Programmen und Konfigurationen sowie zur Disaster-Recovery- beziehungsweise Notfallplanung verpflichtet. Bei Checkmk Software (Self-Hosted) hat der Kunde zudem Updates vorab in einer Testumgebung zu prüfen, unmittelbar vor Installationen Backups zu erstellen und nur solche Versionen produktiv zu nutzen, die sich in aktiver oder passiver Wartung befinden. Bei Checkmk Cloud (SaaS) ist der Kunde für die Bereitstellung und Aktualität der benötigten Hardware und Netzanschlüsse verantwortlich.
- Der Kunde muss Prozesse und Verfahren implementieren und aufrechterhalten, um den unbefugten Zugriff auf und die unbefugte Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zu verhindern. Der Kunde muss den Provider unverzüglich benachrichtigen, nachdem der Kunde von einem solchen unbefugten Zugriff und/oder einer solchen unbefugten Nutzung, sowie der Kompromittierung von Lizenzschlüsseln Kenntnis erlangt hat, und die Ursache sowie mögliche Auswirkungen auf Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) soweit möglich beseitigen, z.B. durch das Offboarding/Deaktivieren des jeweiligen Endnutzers oder das Ändern der jeweiligen Zugangsdaten.
- Darüber hinaus muss der Kunde Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) in Übereinstimmung mit dem Handbuch nutzen.
- Für die Übermittlung von Zugangsdaten oder Lizenzierungs-Anmeldedaten benennt der
Kunde einen sogenannten
Super User
. Während der Subskriptionslaufzeit wird der Kunde die Kontaktdaten des Super Users aktuell halten und den Provider bei Änderungen unverzüglich informieren. - Die Regelungen dieser Ziffer 7 gelten nicht für isolierte Nutzung von Open-Source-Komponenten.
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Änderungen und Einstellung von Funktions- oder Leistungskomponenten
Soweit der Provider Änderungen an Funktions- oder Leistungskomponenten von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) vornimmt oder einzelne Komponenten einstellt, erstrecken sich die im Rahmen dieser EULA eingeräumten Nutzungsrechte vollumfänglich auch auf die jeweils bereitgestellten Updates, Upgrades sowie modifizierten Versionen.
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Schutz der Software
- Soweit nicht nach dieser EULA ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte an Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) (inklusive aller Modifikationen, Upgrades und abgeleiteten Werken, auch wenn diese in irgendeiner Form vom Kunden angefordert oder angewiesen werden) sowie an allen damit zusammenhängenden Technologien, Informationen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen, Dateien und anderen Materialien ausschließlich dem Provider und seinen Lizenzgebern zu. Dies beinhaltet insbesondere Eigentumsrechte sowie geistiges Eigentum, einschließlich Urheberrechten, Urheberpersönlichkeitsrechten, Patentrechten (einschließlich Patentanmeldungen und Offenlegungen), Know-how, Prioritätsrechten, Markenrechten, Rechten an Erfindungen und gewerblicher Schutzrechte, die in einem beliebigen Land oder einer beliebigen Gerichtsbarkeit in der Welt anerkannt sind, einschließlich aller daran vorgenommenen Änderungen oder Verbesserungen sowie Rechten an Geschäftsgeheimnissen.
- Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) beinhalten Geschäftsgeheimnisse des Providers und seiner Lizenzgeber und sind daher als vertrauliche Informationen zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, soweit die Weitergabe nicht ausdrücklich gestattet ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) mit dem Ziel zu nutzen, Geschäftsgeheimnisse des Providers oder seiner Lizenzgeber zu erlangen.
- Kennzeichnungen von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS), insbesondere Urheberrechtsvermerke, Lizenzvermerke, Marken, Seriennummern o.ä. dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Bei Checkmk Editionen mit einer White-Label-Funktionalität ist ein Austausch von Marken und Logos in begrenztem Umfang gestattet.
- Eine Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) in der Weise, dass Komponenten aus verschiedenen Checkmk Software Editionen (Self-Hosted) kombiniert werden, ist nicht gestattet. Insbesondere Check Plug-ins dürfen nur mit der Checkmk Software Edition (Self-Hosted) verwendet werden, mit der sie ausgeliefert worden sind. Bearbeitete Dateien dürfen nur mit der Checkmk Software Edition (Self-Hosted) verwendet werden, mit der sie ursprünglich ausgeliefert worden sind. Die Regelungen dieser Ziffer 9.4 gelten nicht für Open-Source-Komponenten und andere Dateien, die gemäß ihrem Dateiheader unter einer Open-Source-Lizenz lizenziert sind.
- Zugangsdaten oder Lizenzschlüssel, die Zugriff auf Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) oder auf Funktionen von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) ermöglichen, dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Bei Checkmk Software Editionen (Self-Hosted), die über einen zugangsgeschützten Download-Bereich zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Checkmk Software (Self-Hosted) sowie die Zugangsdaten für den Download-Bereich sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Wenn Zugangsdaten oder Lizenzschlüssel versehentlich kompromittiert wurden, muss unverzüglich der Provider informiert werden sowie das Passwort für die Zugangsdaten geändert werden.
-
Richtlinie zur akzeptablen Nutzung
- Allgemein
- Die Nutzung der Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) ist nur zulässig, wenn der Kunde die unter dieser Ziffer 10 geregelte Richtlinie zur akzeptablen Nutzung einhält.
- Jede Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Ziffer 10 kann zu einer unmittelbaren Aussetzung oder Beendigung von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) führen, die im alleinigen Ermessen des Providers steht. In solchen Fällen haftet der Provider dem Kunden gegenüber nicht für Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Aussetzung oder Beendigung von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) ergeben oder damit zusammenhängen.
- Keine missbräuchliche Nutzung
Der Kunde muss sicherstellen, dass er Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) nicht nutzt und Dritten nicht erlaubt, Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zu nutzen:
- um die Anfälligkeit eines Systems oder Netzes zu untersuchen, zu scannen oder zu testen;
- um Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zu testen oder
zurückzuentwickeln, um Einschränkungen und Schwachstellen zu finden oder
Filterfunktionen zu umgehen. Dies gilt nicht für Aktivitäten, die ausdrücklich durch
eine schriftliche Vereinbarung mit dem Provider (z. B. im Rahmen eines genehmigten
Penetrationstests) oder durch eine offizielle
Responsible Disclosure Policy
des Providers gestattet sind; - um Daten oder Datenverkehr in einem Netz oder System ohne Genehmigung des jeweiligen Eigentümers des Systems oder Netzes zu überwachen;
- um Informationen wie E-Mail-Adressen, Nicknames oder andere Identifikatoren durch Täuschung zu sammeln oder zu verwenden (z. B. durch Phishing, Scamming, Passwortdiebstahl, Spidering und Harvesting);
- um DoS-Angriffe (Denial of Service), DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) oder andere Aktivitäten durchzuführen oder sich daran zu beteiligen, die darauf abzielen, die Funktionalität oder Verfügbarkeit von Systemen oder Netzwerken Dritter zu stören, zu verschlechtern oder zu beeinträchtigen;
- um Verhaltensweisen zu fördern, die zu Vergeltungsmaßnahmen gegen die Dienste, das Netzwerk oder die Website des Providers oder die Mitarbeitenden, leitenden Angestellten, Agenten oder verbundenen Unternehmen des Providers führen können, z. B. in Form von Denial-of-Service-Angriffen;
- um den Betrieb von Systemen zu überwachen, wo ein Ausfall oder ein Fehler von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zum Tod oder zur Verletzung einer Person oder zu physischen oder ökologischen Schäden führen könnte;
- um den Zugang von Personen, Organisationen, Unternehmen oder sonstigen juristischen Personen, einschließlich Verbundener Unternehmen, zu gestatten, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel, Terrorismus, illegalem Drogenhandel, illegalem Waffenhandel oder illegaler Proliferation beteiligt sind oder im Verdacht stehen, daran beteiligt zu sein; dies gilt für jede Zugehörigkeit oder Beteiligung an solchen Aktivitäten; und
Ausschließlich für Checkmk Cloud (SaaS) gilt zusätzlich:
- um Leistungs-, Belastungs- oder Stresstests für Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) durchzuführen oder die Kapazitätsgrenzen der Services anderweitig zu testen;
- um die Nutzung von Checkmk Cloud (SaaS) durch Kunden, autorisierte Partner oder andere autorisierte Nutzer zu stören oder zu beeinträchtigen oder die Integrität oder Leistung der zur Bereitstellung der Leistungen verwendeten Systeme, Geräte und Infrastrukturen des Providers zu gefährden;
- um direkt oder indirekt zu veranlassen, dass geistiges Eigentum des Providers in eine Missbrauchsdatenbank aufgenommen wird;
- um Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) durch eine nicht beabsichtigte Nutzung der in Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) enthaltenen Produkte oder durch die Verwendung von Skripten oder Anwendungen, die auf die APIs von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zugreifen, in ungewöhnlichem Maße zu belasten.
- Keine Umgehung
Der Kunde muss sicherstellen, dass er Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) nicht nutzt und Dritten nicht erlaubt, Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zu nutzen:
- um Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu verletzen oder anderweitig zu umgehen;
- um irgendeinen Aspekt von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zu verändern (mit Ausnahme des Bearbeitungsrechts in Ziffer 6), zu deaktivieren, zu stören oder zu umgehen;
- um auf Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) mit anderen
Mitteln als den öffentlich unterstützten Schnittstellen des Providers zuzugreifen oder
diese zu durchsuchen (z. B. durch
Scraping
); - um aktiv Identitäts- oder Kontaktinformationen zurückzuhalten oder zu verschleiern, z. B. durch Auslassung, Löschung oder falsche Angaben von Identifikations- oder Übertragungsinformationen; und
- um auf Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) in einer Weise zuzugreifen oder diese zu nutzen, die darauf abzielt, keine anwendbaren Gebühren oder Kosten zu erheben oder zusätzliche Lizenzen oder Zugangsrechte zu erwerben.
Ausschließlich für Checkmk Cloud (SaaS) gilt zusätzlich:
- um auf nicht-öffentliche Bereiche von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) oder gemeinsam genutzte Bereiche von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS), zu denen der Nutzer nicht eingeladen wurde, zuzugreifen, diese zu manipulieren oder zu nutzen;
- Spam, Datenschutz, Marketing und unerbetene Inhalte
Der Kunde muss sicherstellen, dass er Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) nicht nutzt und Dritten nicht erlaubt, Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zu nutzen:
- um geänderte, täuschende oder falsche Informationen zur Identifizierung der Quelle
zu senden, einschließlich
Spoofing
oderPhishing
; - um ohne entsprechende Genehmigung für andere Produkte oder Dienstleistungen als die eigenen zu werben; und
- um Geschäfte im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel, illegalem Multi-Level-Marketing, illegaler Bonitätsbereinigung, illegalen Addresshändlern oder illegalen Vermietungsdiensten, illegalen pharmazeutischen Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit sozialen Medien wie dem Verkauf von Retweets, gefälschten Nutzern, Likes usw. zu fördern und/oder zu unterstützen.
Ausschließlich für Checkmk Cloud (SaaS) gilt zusätzlich:
- um jegliche Komponenten von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) durch Überlastung, Massen-Spam, Broadcast-Attacken oder Mail-Bombing zu beeinträchtigen;
- um unaufgeforderte Mitteilungen, Werbemaßnahmen oder Spam zu versenden;
- um geänderte, täuschende oder falsche Informationen zur Identifizierung der Quelle
zu senden, einschließlich
- Verbotene Inhalte
Der Kunde muss sicherstellen, dass er Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) nicht nutzt und Dritten nicht erlaubt, Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zu nutzen:
- um die gesetzlichen Rechte anderer zu verletzen oder zur Verletzung dieser Rechte zu ermutigen;
- für ungesetzliche, invasive, verletzende, verleumderische oder betrügerische Zwecke oder andere böswillige oder moralisch verwerfliche Zwecke;
- um absichtlich Viren, Würmer, Trojanische Pferde, beschädigte Dateien, Hoaxes (Falschmeldungen) oder sonstige Elementen zerstörerischer oder täuschender Natur zu verbreiten;
- um sich als eine natürliche oder juristische Person auszugeben oder ihre Zugehörigkeit zu einer solchen falsch darzustellen;
- um Materialien zu veröffentlichen oder weiterzugeben, die rechtswidrig pornografisch oder unanständig sind oder die Bigotterie, religiösen, rassischen oder ethnischen Hass befürworten;
- um Inhalte oder Links zu Inhalten zu veröffentlichen oder weiterzugeben, die übermäßig gewalttätig sind oder Gewalt oder Hassreden fördern, enthalten oder dazu auffordern oder die Sicherheit oder Gesundheit einer Person oder der Öffentlichkeit sowie die nationale Sicherheit gefährden oder die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden behindern;
- um Software zu verbreiten, die im heimlich Nutzerdaten sammelt oder überträgt; und
- um eine Person zu diffamieren oder ihre Privatsphäre zu verletzen.
- Geistiges Eigentum und andere Schutzrechte
Der Kunde muss sicherstellen, dass er Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) nicht nutzt und Dritten nicht erlaubt, Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zu nutzen:
- um die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu verletzen oder zu missbrauchen, oder um zu einem solchen Verhalten beizutragen;
- um Geschäftsgeheimnisse Dritter zu veröffentlichen oder Geheimhaltungspflichten zu verletzen; und
- um Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) zu nutzen, um Texte, Musik, Software, Kunst, Bilder oder andere Werke, die durch das Urheberrecht geschützt sind, herunterzuladen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu nutzen oder anderweitig zu kopieren, es sei denn, die Erlaubnis des Eigentümers des Werkes, das Werk auf diese Weise zu nutzen oder zu kopieren, wurde eingeholt oder kann anderweitig aus dem geltenden Recht des geistigen Eigentums abgeleitet werden, um das Werk oder die Rechte auf diese Weise zu kopieren oder zu nutzen.
- Allgemein
-
Datenschutz und Datennutzung durch den Provider
- Produktnutzungsanalysen. Der Provider darf zum Zweck der Performance-Analyse,
der Entwicklung und Verbesserung der Checkmk Software (Self-Hosted), Checkmk Cloud
(SaaS) und anderer damit verbundener Angebote des Providers Service-generierte Daten
sammeln, aggregieren, wiedergeben, ausführen, davon abgeleitete Werke erstellen, sie
verarbeiten, nutzen und analysieren (
Produktnutzungsanalysen
). Dies gilt für Daten, die a) automatisch über das Internet für Checkmk Software (Self-Hosted) übertragen werden, sofern der Kunde aktiv für die jeweilige Funktion in Checkmk Software (Self-Hosted) optiert hat (dieses Opt-in kann jederzeit widerrufen werden); b) automatisch über das Internet für Checkmk Cloud (SaaS) übertragen werden, sofern der Kunde nicht zu irgendeinem Zeitpunkt aktiv über die entsprechende Funktion in Checkmk Cloud (SaaS) widersprochen (Opt-out) hat; oder c) manuell (z.B. über Agent/Crash Dumps) im Zusammenhang mit einem zusätzlichen Service oder anderweitig übermittelt werden, es sei denn, der Kunde erteilt dem Provider bei der Übermittlung solcher Service-generierter Daten anderslautende Weisungen. - Ausschließlich im Hinblick auf die Nutzung von Checkmk Cloud (SaaS) ist der Provider berechtigt, Service-generierte Daten zu erheben, zu aggregieren, zu vervielfältigen, auszuführen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu verarbeiten, zu nutzen und zu analysieren, um eigene Machine-Learning-Algorithmen des Providers zu trainieren, zu testen, zu validieren und zu entwickeln sowie um Muster und Korrelationen zur Entwicklung und Optimierung von KI-basierten Funktionen und Features zu identifizieren (z. B. zur Verbesserung der Funktionen für Predictive Monitoring in Checkmk Cloud (SaaS) sowie zur Steigerung der Nutzererfahrung und Interaktion des Kunden mit Checkmk Cloud (SaaS)).
- Der Kunde nimmt den Datenschutzhinweis des Providers zur Kenntnis. Die aktuellste Version des Datenschutzhinweises ist verfügbar und abrufbar unter https://checkmk.com/de/datenschutzhinweis.
- Produktnutzungsanalysen. Der Provider darf zum Zweck der Performance-Analyse,
der Entwicklung und Verbesserung der Checkmk Software (Self-Hosted), Checkmk Cloud
(SaaS) und anderer damit verbundener Angebote des Providers Service-generierte Daten
sammeln, aggregieren, wiedergeben, ausführen, davon abgeleitete Werke erstellen, sie
verarbeiten, nutzen und analysieren (
-
Nutzung von KI
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Provider Funktionen, die auf KI basieren oder deren Nutzung ermöglichen, bereitstellen kann. Soweit solche Funktionen bereitgestellt werden, richten sich Umfang und Eigenschaften nach der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung im Handbuch Software (Self-Hosted) beziehungsweise Handbuch Cloud (SaaS). Der Provider ist berechtigt, die Nutzung dieser Funktionen durch technische Beschränkungen (insbesondere Rate-Limits oder Token-Kontingente) zu begrenzen, die je nach Checkmk Software Edition (Self-Hosted) beziehungsweise Checkmk Cloud Edition (SaaS) variieren können.
- Bereitstellung von Schnittstellen innerhalb von Checkmk Software (Self-Hosted).
Der Provider stellt innerhalb der Checkmk Software (Self-Hosted) Application Programming Interfaces (
APIs
) oder Konnektoren zur Verfügung, die im Handbuch Software (Self-Hosted) näher beschrieben werden, soweit verfügbar (Schnittstellen
). Diese ermöglichen es dem Kunden, eigenverantwortlich eigene KI-Modelle oder Dienste von Drittanbietern einzubinden. Da der Provider selbst keine auf KI-basierenden Funktionen innerhalb der Checkmk Software (Self-Hosted) integriert, liegen die Auswahl, die technische Einbindung sowie der Betrieb solcher KI-Systeme ausschließlich im Verantwortungs- und Risikobereich des Kunden. Die Interoperabilität der APIs oder Konnektoren mit bestimmten KI-Modellen oder Diensten ist nicht geschuldet. - Bereitstellung von KI-Systemen innerhalb von Checkmk Cloud (SaaS). Der Provider
kann innerhalb von Checkmk Cloud (SaaS) KI-Systeme im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung
(z.B. Chatbots, Assistenten oder automatisierte Analysefunktionen) bereitstellen, die auf
KI-Modellen von Drittanbietern basieren (
KI-Systeme
). Dies umfasst i) interaktive KI-Systeme (z.B. Chatbots, Assistenten) zur Generierung von KI-Output durchPrompts
des Kunden sowie ii) KI-gestützte Funktionen, die automatisiert auf Monitoring-Daten, Logs oder Metadaten der Checkmk Cloud (SaaS) Kundenumgebung zugreifen, ohne dass eine manuelle Eingabe erfolgt. Sämtliche vom Kunden übermittelten Daten (z.B. Prompts, Monitoring-Daten, Logs), die zur Generierung von KI-Output dienen, werden weiter alsInput
bezeichnet.Soweit dies zur Bereitstellung der KI-Systeme erforderlich ist, ist der Provider berechtigt beziehungsweise – sofern eine Auftragsverarbeitung vorliegt – vom Kunden angewiesen, Input an den jeweiligen Drittanbieter des zugrunde liegenden KI-Modells zu übermitteln, ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung des KI-Outputs und der entsprechenden Funktion nach diesem Vertrag. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben (insb. Rollen, Auftragsverarbeitung, Unterauftragsverarbeiter, Drittlandübermittlungen) ergeben sich vorrangig aus der jeweils vereinbarten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Eine detaillierte Beschreibung der jeweils aktuellen KI, welche in Checkmk Cloud (SaaS) integriert ist, findet sich im Handbuch Cloud (SaaS). KI-Output, der als Teil von Checkmk Cloud (SaaS) erzeugt wird, wird als solcher gekennzeichnet.
- Besondere Bedingungen für KI-Systeme innerhalb von Checkmk Cloud (SaaS)
- Soweit und sobald die KI-Verordnung auf die Bereitstellung der KI-Systeme Anwendung findet, tritt der Provider für Zwecke der KI-Verordnung als Anbieter des in Checkmk Cloud (SaaS) integrierten KI-Systems auf. Sämtliche dem KI-System zugrunde liegenden KI-Modelle werden durch den Provider von Dritten bezogen und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung in Checkmk Cloud (SaaS) über APIs integriert. Die KI-Systeme sind nicht für die autonome Steuerung kritischer Infrastrukturen oder für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne der KI-Verordnung bestimmt; eine solche Nutzung ist untersagt.
- Verantwortung des Kunden für Verwendung
Dem Kunden ist bewusst, dass KI-Output fehleranfällig sein kann. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Entscheidung, ob und wie er KI-Output nutzt, insbesondere für dessen Einsatzkontext, die Validierung sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen und Entscheidungen. Die Verantwortlichkeit des Providers für die vertraglich geschuldete Bereitstellung und den Betrieb von Checkmk Cloud (SaaS) bleibt hiervon unberührt. Da KI-Output durch komplexe algorithmische Systeme von Drittanbietern generiert wird, übernimmt der Provider keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Aktualität des erzeugten KI-Outputs.
- Hinweise/ Human-in-the-loop/ Mitwirkung
Soweit Checkmk Cloud (SaaS) KI-Systeme enthält und der Kunde diese KI-Systeme als Teil von Checkmk Cloud (SaaS) nutzt, um KI-Output zu erzeugen oder diese KI-Systeme in sonstiger Weise nutzt,
- erkennt der Kunde an, dass KI-Output auf Technologien basiert, die falsche oder ungenaue Ergebnisse liefern können;
- stellt der Kunde sicher, dass jeglicher KI-Output, der über das KI-System innerhalb von Checkmk Cloud (SaaS) erzeugt wird, nicht automatisch verarbeitet und für betriebliche Entscheidungen oder sonstige relevante Zwecke verwendet wird, sondern vor der Verwendung von einer natürlichen Person sorgfältig überprüft und kontrolliert wird, (insbesondere durch die Behebung von Logik- oder Syntaxfehlern im KI-Output);
- wird der Kunde den Provider auf dessen konkrete, begründete Aufforderung hin dabei in angemessenem Umfang unterstützen, die Qualitäts- oder Regulierungsanforderungen an die KI-Systeme zu erfüllen (unter anderem durch Bereitstellung relevanter Informationen und Rückmeldungen über die Fähigkeiten und Grenzen der KI-Systeme), insbesondere um fehlerhaften, verzerrenden oder diskriminierenden KI-Output zu vermeiden; und
- stellt der Kunde sicher, dass KI-Systeme als Teil von Checkmk Cloud (SaaS) nicht dazu verwendet werden, diskriminierenden, verzerrenden oder unfairen KI-Output zu erzeugen sowie geistige Eigentumsrechte Dritter zu verletzen, zu missbrauchen oder anderweitig zu verletzen und stellt dem Provider auf Anfrage und in angemessenem Umfang eine entsprechende Dokumentation zur Verfügung, soweit vorhanden und zumutbar.
- Rechte an KI-Output
Der Provider übernimmt oder beansprucht kein Eigentum am KI-Output, insbesondere nicht im Hinblick auf geistige Eigentumsrechte. Soweit dem Provider nach geltendem Recht Rechte am erzeugten KI-Output zustehen, räumt der Provider dem Kunden diese Rechte in dem Umfang ein beziehungsweise überträgt sie, wie dies zur vertragsgemäßen Nutzung des KI-Outputs erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf Rechte an geistigem Eigentum. Rechte Dritter sowie vorbestehende Rechte des Providers bleiben unberührt.
- Training von KI-Modellen
Der Provider stellt sicher, dass Input nicht zum Training der KI-Modelle des Drittanbieters verwendet wird.
- Ermessen bei der Auswahl von KI-Modellen
Die Auswahl, der Einsatz und der Austausch des für das KI-System verwendeten zugrunde liegenden KI-Modells erfolgen nach alleinigem und billigem Ermessen des Providers (§ 315 BGB). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten KI-Modells, einer bestimmten Modellversion oder eines bestimmten Drittanbieters, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart. Der Provider kann das KI-Modell jederzeit aktualisieren oder ändern.
- Nutzung von KI bei der Erbringung von Checkmk OEM Support
Der Provider ist berechtigt, zur Erbringung, Analyse und Optimierung der Supportleistungen für Checkmk Cloud (SaaS) und Checkmk Software (Self-Hosted) KI-Systeme einzusetzen (
Supportzwecke
). Der Provider stellt sicher, dass Kundendaten, die während der Erbringung der Supportleistung an KI-Systeme übermittelt werden, nicht zum Training der allgemeinen KI-Modelle von Drittanbietern verwendet werden. Hierfür räumt der Kunde dem Provider die notwendigen, einfachen und auf die Supportzwecke beschränkten Nutzungsrechte an den entsprechenden Kundendaten ein.
- Bereitstellung von Schnittstellen innerhalb von Checkmk Software (Self-Hosted).
-
Mainlining von Kunden-Entwicklungen und Vorschläge des Kunden
Wenn der Kunde oder seine Verbundenen Unternehmen Änderungen, Plug-ins oder Erweiterungen entwickelt (
Kunden-Entwicklungen
) und solche Kunden-Entwicklungen an den Hersteller übersendet oder auf andere Weise, z.B. per GitHub pull request, für die Verwendung im Standardprodukt zur Verfügung stellt, gelten dafür die Bestimmungen und die Rechteeinräumung des Checkmk Contributor License Agreement, das unter https://github.com/Checkmk/checkmk/blob/master/doc/cla/cla.md abrufbar ist. Die Rechteeinräumung gilt nicht für Kunden-Entwicklungen, welche zum Zweck der Inanspruchnahme von Support- und Consultingleistungen übersendet werden. Falls der Kunde oder seine Verbundenen Unternehmen über die Seite https://ideas.checkmk.com/ oder anderweitig Vorschläge für neue Funktionen oder Verbesserungen macht, können diese Vorschläge bedingungslos und uneingeschränkt verwendet werden. Insbesondere bestehen für solche Vorschläge keine Vertraulichkeitspflichten. -
Exportkontrolle
- Der Kunde hat beim Abruf sowie ggf. der Weitergabe der vom Provider bereitgestellten
Software, Daten und Informationen (
Exportdaten
) sämtliche einschlägige nationale, europäische und – sofern anwendbar – US-amerikanische Regelungen des Exportkontrollrechts einschließlich ihrer Sanktionen und Embargos in ihren jeweils gültigen Fassungen (Exportkontrollbestimmungen
) einzuhalten. - Der Kunde wird vor einem Abruf oder einer Weitergabe der Exportdaten oder sonstigen
im Zusammenhang mit den vom Provider bereitgestellten Exportdaten stehenden Tätigkeiten
(
Weitergabe der Exportdaten
) insbesondere prüfen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen,- dass durch die Weitergabe der Exportdaten nicht gegen die Regelungen eines EU oder – sofern anwendbar – US Embargos – auch unter Berücksichtigung dort festgelegter Beschränkungen für Inlandsgeschäfte und Umgehungsverbote – verstoßen wird;
- dass die Exportdaten nicht für nukleare Zwecke, Zwecke im Zusammenhang mit
Massenvernichtung oder für militärische Zwecke in einem Waffenembargoland (
sensitive Verwendungen
) verwendet beziehungsweise an Dritte weitergegeben werden, die sensitive Verwendungen beabsichtigen; - dass die Regelungen der EU und – sofern anwendbar – US Sanktionslisten (d.h. der US Behörden BIS und OFAC) betreffend den Geschäftsverkehr mit den dort genannten Personen, Unternehmen und Organisationen eingehalten werden; und
- dass die Exportdaten insbesondere nicht an Personen oder Unternehmen weitergegeben werden, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Ländern oder Gebieten haben, die wirtschaftlichen Sanktionen (Embargos) unterliegen, wie aktuell Belarus, Iran, Kuba, Nordkorea, Russland, die russisch besetzten Gebiete der Ukraine (Krim, Sewastopol, Cherson, Donezk, Luhansk, Saporischschja), Sudan und Syrien.
- Der Vertragsschluss und die Vertragserfüllung durch den Provider stehen unter dem Vorbehalt, dass ihnen keine Hindernisse aufgrund der Exportkontrollbestimmungen (d.h. Verbote, Genehmigungspflichten) entgegenstehen.
- Der Kunde hält den Provider von allen Klagen und Ansprüchen frei, die sich aus der Verletzung dieser Ziffer 14 ergeben. Der Kunde wird dem Provider alle Schäden, Verluste oder Kosten ersetzen, die dem Provider durch einen Verstoß gegen diese Ziffer 14 entstehen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
- Der Kunde hat beim Abruf sowie ggf. der Weitergabe der vom Provider bereitgestellten
Software, Daten und Informationen (
-
Schlussbestimmungen
- Änderungen und Aktualisierungen. Der Provider behält sich das Recht vor, diese EULA jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
- Verhältnis zwischen den Parteien. Die Parteien der EULA sind jederzeit unabhängige Vertragspartner, und keine der in dieser EULA enthaltenen Bestimmungen ist dahingehend auszulegen, dass eine Partnerschaft, eine Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, eine Vertreterbeziehung oder ein Joint Venture eingegangen wird. Keine der Parteien ist berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung die andere Partei vertraglich zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen.
- Drittbegünstigte. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, zielt keine der Bestimmungen der EULA darauf ab oder ist dahingehend auszulegen, dass sie anderen Personen oder Körperschaften als dem Kunden und dem Provider Rechte, Ansprüche oder sonstige Vorteile unter der EULA oder aufgrund derselben überträgt oder einräumt.
- Überschriften. Die in dieser EULA verwendeten Überschriften dienen lediglich als Referenz, verändern nicht die Bedeutung der Bestimmungen für Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) und spielen keine Rolle bei der Auslegung dieser Bestimmungen. Der Begriff „insbesondere" bedeutet in dieser EULA, dass eine Aufzählung nicht erschöpfend ist.
- Kein Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung der EULA durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder anderer Bestimmungen dar.
- Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder Regelungslücken vorliegen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
B. Besondere Bestimmungen für den Partnervertrieb
Für den Partnervertrieb gelten diese Besonderen Bestimmungen für den Partnervertrieb zusätzlich zu den in Teil A geregelten Allgemeinen Bedingungen.
-
Anwendungsbereich und Definitionen
- Diese Besonderen Bestimmungen für den Partnervertrieb gelten ausschließlich im Falle eines Partnervertriebs ergänzend zum Allgemeinen Teil in Teil A dieser EULA.
- Kommerzieller Ausschluss: Der Kunde erkennt an, dass der autorisierte Partner ein unabhängiges Unternehmen und kein Vertreter oder Mitarbeiter des Providers ist. Der Provider ist nicht an zusätzliche Versprechen, Zusicherungen oder kommerzielle Vereinbarungen (z. B. hinsichtlich Preisgestaltung, Zahlungsbedingungen oder Rechnungsstellung) gebunden, die zwischen dem autorisierten Partner und dem Kunden getroffen wurden.
Provider
meint, abweichend zu Ziffer 1.25 des Allgemeinen Teils, entweder die Checkmk GmbH, Kellerstraße 27, 81667 München, Deutschland (Checkmk GmbH
) oder die Checkmk, Inc., 675 Ponce de Leon Ave NE Suite 8500, Atlanta, GA 30308, USA (Checkmk, Inc.
), je nachdem, von welchem Unternehmen der vom Kunden benannte ‚Super User' die Zugangsdaten, Lizenzierungs-Anmeldedaten und die Bestätigung der Lizenzaktivierung erhalten hat. Im Falle von Unklarheiten gilt das Unternehmen als Provider, das dem Super User gegenüber als Absender der technischen Bereitstellungs-E-Mail auftritt.
-
Rechtsbehelfe für Mängel
Soweit der Provider gegenüber dem Kunden für die Gewährleistung direkt verantwortlich ist, gilt diese Ziffer 2 ausschließlich für den Fall, dass es sich beim Provider um die Checkmk GmbH handelt. Ist der Provider in einem solchen Fall die Checkmk, Inc., gilt ausschließlich Ziffer 5.
- Der Provider gewährleistet, dass Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) im Zeitpunkt der Überlassung zur Nutzung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und sich für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung eignen.
- Für Vorabversionen (z.B. Beta-, Preview- oder Testversionen), Daily Builds sowie für
Funktionen oder Funktionalitäten und Leistungen (einschließlich Sprachfassungen), die als
kostenlos
,nicht unterstützt
,not supported
,experimental
oderunstable
gekennzeichnet sind, übernimmt der Provider keine Gewährleistung. Solche Versionen, Funktionen oder Funktionalitäten werden ausschließlich zu Test- oder Evaluierungszwecken bereitgestellt und sind nicht für den Einsatz in Produktivsystemen bestimmt. Für Schäden, die aus der Nutzung solcher Versionen, Funktionen oder Funktionalitäten entstehen, haftet der Provider nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen eines Mangels. - Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder eine über die vereinbarte
Beschaffenheit hinausgehende Haltbarkeit besteht nur, sofern diese ausdrücklich und in
Textform als
Garantie
bezeichnet ist. - Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Anzeige muss eine nachvollziehbare Beschreibung der Symptome, der Einsatzumgebung sowie der näheren Umstände und des Zeitpunktes ihres Auftretens enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider alle zur Beseitigung eines Mangels erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelanzeige, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 536c BGB bleibt unberührt).
- Erfolgt eine Mängelanzeige zu Unrecht, ist der Provider berechtigt, die dem Provider hierdurch entstandenen Aufwendungen zu den vereinbarten oder marktüblichen Sätzen ersetzt zu verlangen, sofern der Kunde das Nichtvorliegen des Mangels mindestens fahrlässig verkannt hat.
- Ansprüche auf Mangelbeseitigung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar oder nicht anhand dokumentierter Ausgaben nachweisbar ist.
- Bei Sachmängeln gewährleistet der Provider den vertragsgemäßen Gebrauch durch
Fehlerbehebung oder – bei Checkmk Cloud (SaaS) – durch Aktualisierung der Leistungen,
sobald und soweit dies dem Provider möglich und zumutbar ist.
Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunden zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung (
Workaround
), sofern hierdurch die vertragsgemäße Nutzung nur unerheblich beeinträchtigt wird.Beeinträchtigt ein Mangel die Tauglichkeit von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich, ist der Provider berechtigt, die Behebung im Rahmen der regulären Release- und Updateplanung vorzunehmen.
- Der Kunde wird den Provider bei der Mangelbeseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Insbesondere wird der Kunde a) dem Provider zum Zwecke der Mangelprüfung und -beseitigung einen Zugriff auf die Software mittels Screen Sharing ermöglichen; die hierfür erforderlichen Verbindungen stellt der Kunde nach Maßgabe der Sicherheitsanforderungen beider Parteien her, und b) neue Versionen, Updates oder Patches installieren, soweit dies zur Mangelbeseitigung erforderlich und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Systemumgebung zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
- Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit,
- wenn der Mangel auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, unsachgemäßen Bedienung oder fehlerhaften Installation durch den Kunden oder Dritte beruht,
- wenn der Kunde ihm bereitgestellte Updates, Patches oder Konfigurationsvorgaben nicht implementiert hat und der Mangel hierauf beruht,
- wenn der Mangel auf Änderungen, Anpassungen oder Erweiterungen von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) durch den Kunden oder durch Dritte im Auftrag des Kunden zurückzuführen ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Änderungen verursacht wurde,
- wenn der Mangel auf einer nicht vom Provider zu vertretenden Systemumgebung, insbesondere auf einer vom Kunden bereitgestellten IT-Infrastruktur, beruht,
- wenn der Mangel auf einer Verletzung von Mitwirkungs- oder Informationspflichten des Kunden beruht, oder
- für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Aktualität des generierten KI-Outputs, da KI-Output durch komplexe algorithmische Systeme von Drittanbietern erzeugt wird.
- Eine außerordentliche Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Provider hinreichende Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mangelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Provider verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Frist zur Mangelbehebung ist die jeweilige Situation zu berücksichtigen, insbesondere die Ursache, die Schwere und die Auswirkungen des Mangels. Alle Kündigungen müssen in Schriftform erfolgen. Da der Kunde keinen direkten Subskriptionsvertrag mit dem Provider hat (keine Zahlungsbeziehung), müssen sämtliche diesbezüglichen Ansprüche auf Rückerstattung an den autorisierten Partner gerichtet werden.
- Das Recht des Kunden, Mängel selbst sowie durch Beauftragung Dritter zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn der Provider mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Zustands der Checkmk Software (Self-Hosted) bzw. Checkmk Cloud (SaaS) erforderlich sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Abweichend von Ziffer 4.7 beträgt die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche ein (1) Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften längere Verjährungsfristen vorsehen.
- Rechtsmängel. Für Rechtsmängel gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend,
soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist:
Der Provider gewährleistet, dass durch die bereitgestellte Checkmk Software (Self-Hosted) bzw. Checkmk Cloud (SaaS) bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Kann der Kunde die bereitgestellte Checkmk Software (Self-Hosted) bzw. Checkmk Cloud (SaaS) wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann der Provider nach eigener Wahl entweder a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen.
Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die Rechtsverletzung beruht auf
- einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Checkmk Software (Self-Hosted) beziehungsweise von Checkmk Cloud (SaaS),
- Änderungen oder Anpassungen durch den Kunden oder (von ihm beauftragte) Dritte,
- einer Kombination der Checkmk Software (Self-Hosted) bzw. Checkmk Cloud (SaaS) mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich nicht vom Provider bereitgestellt wurden oder vorgesehen sind,
- der Nutzung außerhalb der vertraglich vereinbarten Einsatzumgebung oder des vereinbarten Bestimmungslandes, oder
- der Nutzung einer nicht aktuellen Version, sofern der Provider dem Kunden eine rechtsverletzungsfreie Version bereitgestellt hat und deren Nutzung zumutbar war.
Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt.
-
Freistellung
Soweit der Provider gegenüber dem Kunden direkt verantwortlich ist, gilt diese Ziffer 3 ausschließlich für den Fall, dass es sich beim Provider um die Checkmk GmbH handelt. Ist der Provider in einem solchen Fall die Checkmk, Inc., gilt ausschließlich Ziffer 6.
- Der Provider wird den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen und Klagen
(nachfolgend jeweils
Forderungen
) verteidigen, die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben oder dem Kunden auferlegt werden, soweit eine solche Forderung aus der Verletzung der vertraglich erlaubten Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) im Hinblick auf die geistigen Eigentumsrechte des Dritten resultiert. In der Folge wird der Provider dem Kunden etwaige Schäden (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die dem Kunden durch eine solche Forderung entstehen und die speziell dieser Forderung zuzurechnen sind) erstatten, die endgültig von einem zuständigen Gericht gegen den Kunden zugesprochen werden oder die in einer finanziellen Einigung in Bezug auf eine solche Forderung (der der Provider ausdrücklich zugestimmt hat) vereinbart werden. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass der Kunde a) den Provider unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kenntniserlangung von der Forderung, über diese informiert, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat; b) dem Provider das Recht einräumt, die Vorbereitung der Verteidigung auf Kosten des Providers zu kontrollieren und zu leiten, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist; c) dem Provider angemessene Kooperation bei der Verteidigung im Hinblick auf die Forderung auf Kosten des Providers gewährt; und d) ohne die Zustimmung des Providers keine Eingeständnisse hinsichtlich der Haftung macht. Die Verjährung des unter dieser Ziffer geregelten Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der Rechtsmängelgewährleistungsansprüche des Kunden. - Der Provider hat keine Verpflichtung zur Verteidigung oder Entschädigung oder anderweitig in Bezug auf eine Forderung in Bezug auf a) die in Ziffer 2.2 beschriebenen Fälle; b) jede Situation, in der der Kunde die mutmaßlich rechtsverletzende Aktivität fortsetzt, nachdem er darüber informiert wurde und ihm zumutbare Änderungen, Ersatz oder andere Abhilfemaßnahmen angeboten wurden, die die mutmaßliche Rechtsverletzung vermieden hätten; c) eine Forderung, die sich nicht spezifisch auf Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) bezieht; d) die Verwendung oder Kombination von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) oder eines Teils davon mit Software oder anderen Produkten, die nicht vom Provider entwickelt wurden, wenn Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) oder die Verwendung davon ohne diese Kombination keine Verletzung darstellen würden; oder e) im Hinblick auf Patentansprüche eine Forderung, bei der Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) aus einer Funktion, einem System oder einer Methode besteht, die eine in der Branche allgemein gebräuchliche Funktionalität nutzt.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Provider von allen Kosten, Ansprüchen, Forderungen,
Aufwendungen und Verbindlichkeiten gleich welcher Art freizustellen, die aus oder im
Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, a) die behaupten, dass eine nicht vertragsgemäße
Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) durch den Kunden
Rechte Dritter, insbesondere geistige Eigentumsrechte Dritter, verletzt oder missbraucht; b) die
daraus resultieren, dass der Kunde Zugangsdaten oder andere Zugangsinformationen zu
Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) entgegen den Bestimmungen des
Subskriptionsvertrags an unberechtigte Dritte weitergibt; c) die sich aus Daten, Informationen
oder anderen Eingaben ergeben, die der Kunde in Checkmk Software (Self-Hosted) und
Checkmk Cloud (SaaS) eingegeben hat, sowie aus einer Nutzung, die gegen die akzeptable
Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) gemäß Ziffer 10 des
Allgemeinen Teils - Richtlinie zur akzeptablen Nutzung verstößt; (d) die sich aus einem
Verstoß des Kunden gegen geltendes Recht ergeben; oder e) die auf eine Einbindung
entsprechender KI-Modelle oder Dienste durch den Kunden zurückzuführen sind oder mit
diesen im Zusammenhang stehen (jeweils ein
Anspruch wegen vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung
), vorausgesetzt, dass ein Anspruch wegen vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurde. Der Provider wird a) den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden des Anspruchs wegen vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung schriftlich benachrichtigen (Textform ist ausreichend), b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung, den Rechtsstreit, die Verhandlungen und die Beilegung des Anspruchs wegen vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung überlassen (vorausgesetzt, dass der Kunde einen solchen Anspruch nur dann begleichen oder verteidigen darf, wenn er den Provider bedingungslos von jeglicher Haftung entbindet), und c) dem Kunden auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung gewähren.
- Der Provider wird den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen und Klagen
(nachfolgend jeweils
-
Haftungsbeschränkung
Soweit der Provider gegenüber dem Kunden direkt haftet, gilt diese Ziffer 4 ausschließlich für den Fall, dass es sich beim Provider um die Checkmk GmbH handelt. Ist der Provider in einem solchen Fall die Checkmk, Inc., gilt ausschließlich Ziffer 7.
- Der Provider haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf
wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks
gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Vertragsdurchführung erst ermöglicht (sog.
Kardinalpflichten
). - In den von Ziffer 4.1 erfassten Fällen ist die Haftung des Providers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für die von Ziffer 4.1 erfassten Fälle ist die Haftung des Providers der Höhe nach
jedenfalls auf folgende Beträge begrenzt:
- für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag von höchstens fünfundzwanzig Prozent (25%) der in der fraglichen Subskriptionslaufzeit vom autorisierten Partner an den Provider gezahlten Netto-Subskriptionsgebühr;
- für alle in einer Vertragsperiode verursachten Schadensfälle auf einen Betrag von höchstens fünfzig Prozent (50%) der in der fraglichen Subskriptionslaufzeit vom autorisierten Partner an den Provider gezahlten Netto-Subskriptionsgebühr.
- Bei einer mehrjährigen Subskriptionslaufzeit gilt die Haftungsbeschränkung für den jeweils laufenden 12-Monats-Zeitraum seit Vertragsbeginn. Der Haftungshöchstbetrag wird zeitanteilig für diesen 12-Monats-Zeitraum berechnet.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist in den von Ziffer 4.1 erfassten Fällen ebenso ausgeschlossen wie für Beeinträchtigungen, die auf Wartungsmaßnahmen durch den Kunden zurückzuführen sind.
- Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden bei Mängeln die Haftungsregelungen in dieser Ziffer 4.
- Der Provider haftet für den Verlust von Daten und Programmen sowie für
Betriebsausfälle nur insoweit, als der Schaden auch bei angemessener Vorsorge des Kunden
nicht vermeidbar gewesen wäre. Eine solche angemessene Vorsorge des Kunden nach dem
Stand der Technik umfasst insbesondere:
- bei Checkmk Software (Self-Hosted): die mindestens tägliche Erstellung von Sicherungskopien aller Programme und Daten, das Testen von Updates in einer Testumgebung vor dem Einsatz im Produktivsystem sowie die Aufstellung eines Disaster-Recovery-Plans;
- bei Checkmk Cloud (SaaS): die regelmäßige Sicherung der kundenindividuellen Konfigurationen und Daten (soweit exportierbar) sowie die Aufstellung von Notfallplänen für den Fall einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Dienstes.
Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Provider verursacht wurde. Jede Haftung wegen Datenverlusts unterliegt im Übrigen den Beschränkungen dieser Ziffer 4.
- Alle Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der EULA verjähren spätestens nach einem (1) Jahr ab dem Zeitpunkt der Entstehung des jeweiligen Anspruchsgrundes.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, es sei denn, es wurde eine Garantie übernommen, der Schaden resultiert aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder arglistigem Verschweigen von Fehlern oder es handelt sich um Personenschäden.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, wenn ein Schadensersatzanspruch gegen einen Mitarbeitenden oder Beauftragten des Providers geltend gemacht wird.
- Der Provider haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf
wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks
gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Vertragsdurchführung erst ermöglicht (sog.
-
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Soweit der Provider gegenüber dem Kunden für die Gewährleistung direkt verantwortlich ist, gilt diese Ziffer 5 ausschließlich für den Fall, dass es sich beim Provider um die Checkmk, Inc. handelt. Ist der Provider in einem solchen Fall die Checkmk GmbH, gilt ausschließlich Ziffer 2.
- Gewährleistung für Software. Der Provider gewährleistet dem Kunden, dass Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) während der Subskriptionslaufzeit in allen wesentlichen Punkten im Wesentlichen gemäß dem Handbuch funktioniert. In Bezug auf Checkmk Software (Self-Hosted) gilt die vorstehende Garantie nur für nachweisbare Funktionsstörungen der Checkmk Software (Self-Hosted) und gilt nicht für Open-Source-Komponenten im Sinne der EULA.
- Gewährleistung für Malware. In Bezug auf Checkmk Software (Self-Hosted) gewährleistet der Provider, dass er angemessene technische Mittel einsetzt, um Computerviren in Checkmk Software (Self-Hosted) zu erkennen und zu untersuchen. Die Gewährleistung für Malware gilt nicht für Open-Source-Komponenten.
- Ausschließliche Rechtsmittel. Die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden und die
gesamte Haftung des Providers für Verstöße gegen die oben genannten Gewährleistungen sind
wie folgt abschließend festgelegt:
- Gewährleistung für Software. Der Provider unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um reproduzierbare Softwarefehler in Bezug auf Checkmk Software (Self-Hosted) oder Leistungsmängel in Bezug auf Checkmk Cloud (SaaS), die einen Verstoß gegen diese Gewährleistung darstellen, zu beheben oder eine Umgehungslösung bereitzustellen. Falls der Provider nicht in der Lage ist, die Checkmk Software (Self-Hosted) oder den Checkmk Cloud (SaaS) Service innerhalb einer angemessenen Frist (wobei dies der Zeitpunkt sein kann, zu dem der Provider sein nächstes regulär geplantes Update veröffentlicht) wie gewährleistet in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen, kann der Provider den Subskriptionsvertrag kündigen und eine Erstattung der vom autorisierten Partner an den Provider gezahlten Netto-Subskriptionsgebühren für den Rest der Subskriptionslaufzeit veranlassen.
- Gewährleistung für Malware. Im Falle einer Verletzung der Gewährleistung für Malware ersetzt der Provider alle Kopien der betroffenen Checkmk Software (Self-Hosted) im Besitz des Kunden durch Kopien, die keinen solchen Virus oder unbrauchbaren Code enthalten.
- Gewährleistungsausschlüsse, Bedingungen und Einschränkungen. Der Provider hat im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Gewährleistungspflichten oder Verantwortlichkeiten in Bezug auf: a) Probleme, die verursacht werden durch (i) das Versäumnis des Kunden, die Checkmk Software (Self-Hosted) in einer geeigneten Umgebung zu installieren, wie vom Provider dem Kunden schriftlich mitgeteilt oder im Handbuch beschrieben, oder (ii) Probleme mit dem Internet, Verbindungsprobleme oder andere technische Probleme innerhalb der IT-Umgebung des Kunden, die den Zugriff des Kunden auf die Checkmk Cloud (SaaS) oder deren Nutzung beeinträchtigen, b) Probleme in einer Version von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS), die in einer aktuelleren Version behoben wurden, c) Probleme, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS), falls jeweils anwendbar, nicht gemäß dem Handbuch, dieser EULA und/oder anderen schriftlichen Anweisungen des Providers implementiert und betreibt, d) Probleme, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde Updates, Lösungen, Fehlerbehebungen und Verbesserungen von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS), die vom Provider bereitgestellt werden, nicht implementiert (oder migriert) hat, e) Probleme bei der Nutzung oder Funktion von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS), die durch Hardware oder Software verursacht werden, die nicht vom Provider bereitgestellt oder vom Provider für die Verwendung mit Checkmk Software (Self-Hosted) oder der Checkmk Cloud (SaaS) genehmigt wurde, f) Probleme, die der Provider, nach vernünftigem Ermessen, als auf Änderungen oder Modifikationen der Checkmk Software (Self-Hosted) durch andere Personen als den Provider zurückführbar erkennt, oder g) alle Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) Services, die nicht unter einen Subskriptionsvertrag fallen.
- GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. SOFERN HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS
ANGEGEBEN, WERDEN CHECKMK SOFTWARE (SELF-HOSTED) ODER CHECKMK CLOUD
(SaaS), SOWEIT ZUTREFFEND, IM VORLIEGENDEN ZUSTAND (
AS IS
) BEREITGESTELLT. DER PROVIDER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS CHECKMK SOFTWARE (SELF-HOSTED) ODER CHECKMK CLOUD (SaaS), JE NACH FALL, DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT ODER IN KOMBINATION MIT ANDERER HARDWARE, SOFTWARE, SYSTEMEN ODER DATEN, DIE NICHT VOM PROVIDER BEREITGESTELLT WERDEN UND DIE DER KUNDE ZUR NUTZUNG AUSWÄHLEN KANN, FUNKTIONIERT ODER DASS ALLE FEHLER ODER MÄNGEL DER CHECKMK SOFTWARE (SELF-HOSTED) ODER VON CHECKMK CLOUD (SaaS) BEHOBEN WERDEN. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, GIBT DER PROVIDER KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUMSRECHTE UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER NUTZUNG ODER HANDELSPRAXIS ERGEBEN. DER PROVIDER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS CHECKMK SOFTWARE (SELF-HOSTED) ODER CHECKMK CLOUD (SaaS)-PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN FEHLERFREI SIND ODER DASS IHRE NUTZUNG UNTERBRECHUNGSFREI IST. DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES PROVIDERS GILT AUCH FÜR ALLE SEINE UNABHÄNGIGEN AUFTRAGNEHMER, LIEFERANTEN, LIZENZGEBER ODER PROGRAMMENTWICKLER (ZUSAMMENFASSENDLIEFERANTEN
). DIE CHECKMK SOFTWARE (SELF-HOSTED) UND DER CHECKMK CLOUD SERVICE (SaaS) SIND NICHT FEHLERTOLERANT UND WURDEN NICHT FÜR DEN EINSATZ ALS STEUERGERÄTE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN ODER HOCHRISIKOANWENDUNGEN, DIE EINE AUSFALLSICHERE LEISTUNG ERFORDERN, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER VORGESEHEN. DER PROVIDER UND SEINE LIEFERANTEN LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR SOLCHE HOCHRISIKOUMGEBUNGEN ODER TÄTIGKEITEN AB.OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN IST DER PROVIDER NICHT VERANTWORTLICH ODER HAFTBAR FÜR DIE RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT JEGLICHER ERGEBNISSE VON FUNKTIONEN MIT KÜNSTLICHER INTELLIGENZ (
KI
), DIE IN DER CHECKMK SOFTWARE (SELF-HOSTED) ODER DEM CHECKMK CLOUD (SAAS) SERVICE ENTHALTEN SIND.
-
Freistellung
Soweit der Provider gegenüber dem Kunden direkt verantwortlich ist, gilt diese Ziffer 6 ausschließlich für den Fall, dass es sich beim Provider um die Checkmk, Inc. handelt. Ist der Provider in einem solchen Fall die Checkmk GmbH, gilt ausschließlich Ziffer 3.
- Freistellung durch den Provider.
- Während der Subskriptionslaufzeit wird der Provider den Kunden gegen alle Klagen Dritter verteidigen, sofern diese auf der Behauptung beruhen, dass die Checkmk Software (Self-Hosted) und Checkmk Cloud (SaaS) (unter Ausschluss etwaiger Open-Source-Komponenten) in der dem Kunden im Rahmen des Subskriptionsvertrags bereitgestellten Form und bei Nutzung innerhalb des Rahmens der EULA die Rechte dieser dritten Person an Urheberrechten, Marken oder US-Patenten verletzt. Der Provider übernimmt zudem alle Kosten, Schadensersatzzahlungen sowie angemessene Anwaltskosten, die aufgrund eines solchen Anspruchs dem Kunden durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig auferlegt wurden oder die in einem vom Provider unterzeichneten schriftlichen Vergleich festgelegt sind, vorausgesetzt, dass der Kunde: (a) den Provider unverzüglich schriftlich über den Anspruch benachrichtigt, (b) dem Provider die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überträgt und (c) dem Provider jegliche Unterstützung, Informationen und Vollmachten gewährt, die für die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs vernünftigerweise erforderlich sind.
- Unterlassungsverfügungen. Falls die Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) durch den Kunden aufgrund einer Rechtsverletzung gemäß der obigen Ziffer 6.1.1 gerichtlich untersagt wird (oder nach Meinung des Providers wahrscheinlich untersagt wird), oder falls eine Klage gegen den Kunden wegen einer Rechtsverletzung gemäß der obigen Ziffer 6.1.1 erhoben wird, kann der Provider nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) dem Kunden das Recht verschaffen, Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) gemäß den Bedingungen der EULA weiterhin zu nutzen, (b) die Checkmk Software (Self-Hosted) oder die Checkmk Cloud (SaaS) so ersetzen oder ändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, oder (c) die Rechte des Kunden und die Verpflichtungen des Providers hierunter in Bezug auf Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) kündigen und über den autorisierten Partner eine Erstattung der Netto-Subskriptionsgebühren an den Kunden veranlassen, die der Kunde zuvor für die Subskriptionslaufzeit gezahlt hat, in der die Kündigung erfolgt.
- Ausnahmen von der Freistellungsverpflichtung. Ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 6.1.1 übernimmt der Provider keinerlei Haftung für Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die resultieren aus oder entstehen durch: (a) Modifikationen oder Änderungen von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) durch den Kunden oder Dritte (mit Ausnahme von Dritten, die der Kontrolle des Providers unterstehen), (b) die Kombination, den Betrieb oder die Nutzung der hierunter gelieferten Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) mit Geräten, Vorrichtungen oder Software, die nicht vom Provider geliefert wurden, (c) das Versäumnis des Kunden, eine vom Provider zur Vermeidung von Rechtsverletzungen bereitgestellte aktualisierte oder modifizierte Version von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) zu verwenden, (d) die Entwicklung von Änderungen oder Modifikationen an Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) durch den Provider, die auf der Grundlage von Spezifikationen des Kunden erstellt wurden, (e) die Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS), die nicht durch einen Subskriptionsvertrag abgedeckt ist (d. h. Software, die gemäß einer Testlizenz, einer POC-Lizenz oder als kostenlose Version genutzt wird), oder (f) die Nutzung der Software in einer Weise, die nicht ausdrücklich durch die EULA genehmigt wurde.
- DIESER ABSCHNITT 6.1 REGELT DEN RECHTSBEHELF DES KUNDEN SOWIE DIE HAFTUNG DES PROVIDERS FÜR ANSPRÜCHE DRITTER WEGEN RECHTSVERLETZUNGEN ABSCHLIESSEND.
- Freistellung durch den Kunden.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Provider, seine verbundenen Unternehmen sowie
deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Lieferanten (zusammenfassend die
Freizustellenden Parteien des Providers
) zu verteidigen, schadlos zu halten und von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Schäden und Haftungen jeglicher Art freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Anspruch ergeben, der: a) behauptet, dass eine Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) durch den Kunden, die nicht im Einklang mit der EULA steht, die Rechte Dritter verletzt oder widerrechtlich nutzt, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum Dritter; b) sich anderweitig aus einer Nutzung von Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) durch den Kunden ergibt, die nicht der EULA entspricht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Nutzung, die gegen die in der EULA festgelegten Nutzungsbeschränkungen verstößt); c) daraus resultiert, dass der Kunde Zugangsdaten oder andere Zugriffsinformationen für Checkmk-Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) unbefugten Dritten unter Verstoß gegen die EULA offenlegt; d) aus Daten, Informationen oder anderen Eingaben resultiert, die der Kunde in Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) eingegeben hat; e) aus einer Verletzung geltenden Rechts durch den Kunden resultiert; oder f) sich aus (i) der Nutzung entsprechender KI-Modelle oder -Dienste mit Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) oder (ii) den Ergebnissen oder dem Output einer KI-Funktion ergibt, die in Checkmk Software (Self-Hosted) oder Checkmk Cloud (SaaS) enthalten ist und vom Kunden genutzt oder auf die sich vom Kunden verlassen wurde (Jeder der Punkte a) bis f) wird alsAnspruch wegen vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung
bezeichnet). - Verfahren zur Freistellung. Der Provider wird a) den Kunden unverzüglich schriftlich (E-Mail oder Textform genügt) benachrichtigen, sobald er von einem Anspruch wegen vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung Kenntnis erlangt; b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung, den Rechtsstreit, die Verhandlungen und den Vergleich bezüglich des Anspruchs wegen vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung übertragen (unter der Voraussetzung, dass der Kunde einen solchen Anspruch nur dann vergleichen oder verteidigen darf, wenn er den Provider bedingungslos von jeglicher Haftung befreit); und c) dem Kunden im Zusammenhang mit dem Anspruch auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung gewähren.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Provider, seine verbundenen Unternehmen sowie
deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Lieferanten (zusammenfassend die
- Freistellung durch den Provider.
-
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Soweit der Provider gegenüber dem Kunden direkt verantwortlich ist, gilt diese Ziffer 7 ausschließlich für den Fall, dass es sich beim Provider um die Checkmk, Inc. handelt. Ist der Provider in einem solchen Fall die Checkmk GmbH, gilt ausschließlich Ziffer 4.
- VORBEHALTLICH DER IM FOLGENDEN ABSATZ AUFGEFÜHRTEN AUSNAHMEN GILT: (A) IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN (EINSCHLIESSLICH, IM FALLE DES PROVIDERS, SEINER ZULIEFERER) GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR JEGLICHE ART VON FOLGESCHÄDEN, INDIREKTEN SCHÄDEN, SPEZIELLEN SCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN ODER VERSCHÄRFTEM SCHADENSERSATZ (SOG. PUNITIVE DAMAGES). DIES UMFASST INSBESONDERE DATENVERLUSTE ODER NUTZUNGSAUSFÄLLE, DECKUNGSKOSTEN SOWIE ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEVERLUSTE, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSGRUNDLAGE (VERTRAG, DELIKT ODER ANDERWEITIG) UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE BETREFFENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT. (B) DER PROVIDER UND/ODER SEINE ZULIEFERER HAFTEN INSGESAMT NICHT FÜR EINEN BETRAG, DER DIE NETTOGEBÜHREN ÜBERSTEIGT, DIE VOM AUTORISIERTEN PARTNER AN DEN PROVIDER FÜR DIE HAFTUNGSBEGRÜNDENDE SUBSKRIPTION ODER DEN SERVICE IN DEM ZWÖLFMONATIGEN ZEITRAUM GEZAHLT WURDEN, DER DEM ERSTEN EREIGNIS VORAUSGEHT, AUS DEM DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST.
- DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR: (A) DIE VERLETZUNG DER LIZENZEINRÄUMUNG UND/ODER DER HIER IN DER EULA FESTGELEGTEN BESCHRÄNKUNGEN DURCH DEN KUNDEN SOWIE DIE VERLETZUNG ODER UNBEFUGTE VERWENDUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DES PROVIDERS; (B) DIE VERLETZUNG DER HIERUNTER BESTEHENDEN VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN DURCH EINE DER PARTEIEN, UND/ODER (D) ANSPRÜCHE, DIE AUS GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN EINER PARTEI RESULTIEREN.
- DIE HIERIN FESTGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG VONEINANDER SOWIE UNABHÄNGIG VON ETWAIGEN BESCHRÄNKTEN RECHTSBEHELFEN. SIE GELTEN AUCH DANN, WENN EIN BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN SPIEGELN EINE BEWUSSTE UND AUSGEHANDELTE RISIKOVERTEILUNG ZWISCHEN DEM PROVIDER UND DEM KUNDEN WIDER (EINSCHLIESSLICH KÄUFEN ÜBER EINEN AUTORISIERTEN PARTNER) UND BILDEN DIE GESCHÄFTSGRUNDLAGE DER PARTEIEN, OHNE DIE DER PROVIDER UND DER KUNDE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUGESTIMMT HÄTTEN. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE VOM PROVIDER ODER DEN AUTORISIERTEN PARTNERN ERHOBENEN GEBÜHREN DIESE RISIKOVERTEILUNG WIDERSPIEGELN.
-
Anwendbares Recht
- Ist der Provider die Checkmk GmbH, unterliegt diese EULA dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
- Ist der Provider die Checkmk, Inc., unterliegt diese EULA dem Recht des Staates Delaware und wird nach diesem ausgelegt, unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/ CISG) sowie der Uniform Computer Information Transactions Act, in der jeweils in der maßgeblichen Gerichtsbarkeit geltenden Fassung, finden auf die EULA keine Anwendung.
-
Gerichtsstand
- Ist der Provider die Checkmk GmbH, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der EULA München. Der Provider behält sich vor, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder am Erfüllungsort zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Ist der Provider die Checkmk, Inc., vereinbaren die Parteien, sich der persönlichen und
ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Delaware zu unterwerfen. Wenn eine der Parteien
Rechtsanwälte mit der Durchsetzung von Rechten aus oder im Zusammenhang mit der EULA
beauftragt, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Anwalts-
und Gerichtskosten durch die andere Partei. Ausschließlich im Sinne dieser Ziffer bezeichnet
obsiegende Partei
die Partei, die in einem solchen Rechtsstreit in der Mehrheit der Klagegründe obsiegt.